Pflichtunterlagen
Flurkarte / Liegenschaftskarte (Quelle: Katasteramt)
Amtliche Karte der Grundstücksgrenzen.
- Rechtsgrundlagejeweiliges Landesvermessungsgesetz
- Ausstellende Stellezuständiges Katasteramt
- Bearbeitungsdauermeist online oder innerhalb weniger Tage erhältlich
- Gebührenrahmengeringer, im niedrigen zweistelligen Eurobereich, je nach Bundesland unterschiedlich
Kurz gesagt
Die Flurkarte zeigt Grundstücksgrenzen und Gebäudeumrisse und ergänzt den Grundbuchauszug um die geometrische Lage des Grundstücks.
Was dahinter steckt
Die Flurkarte, amtlich auch Liegenschaftskarte genannt, zeigt die genaue geometrische Lage, Form und Größe eines Grundstücks im Vergleich zu den Nachbarparzellen, einschließlich Gebäudeumrissen und Flurstücksnummern. Sie ist Teil des amtlichen Liegenschaftskatasters und wird häufig zusätzlich zum Grundbuchauszug verlangt, insbesondere von finanzierenden Banken, um die tatsächliche Grundstücksfläche und -form nachvollziehen zu können.
Ausgestellt wird die Flurkarte vom zuständigen Katasteramt beziehungsweise der Vermessungs- und Katasterverwaltung des jeweiligen Bundeslandes. Die Anforderung ist in der Regel unkompliziert und mit einer moderaten Gebühr verbunden, die je nach Bundesland und Ausgabeform – Papierausdruck oder digitaler Auszug – variiert. Bei Unklarheiten über Grenzverläufe, etwa bei älteren Grundstücken mit ungenauer historischer Vermessung, kann zusätzlich ein amtlicher Grenztermin mit einem Vermessungsingenieur sinnvoll sein, was allerdings über die reine Flurkartenausgabe hinausgeht und gesondert beauftragt wird.
Während der Grundbuchauszug die rechtlichen Eigentums- und Belastungsverhältnisse beschreibt, liefert die Flurkarte die geometrisch-kartografische Grundlage. Beide Dokumente ergänzen sich: Der Grundbuchauszug beantwortet die Frage nach dem "Wem", die Flurkarte die Frage nach dem "Wo genau".
Daten im Überblick
| Rechtsgrundlage | jeweiliges Landesvermessungsgesetz |
|---|---|
| Ausstellende Stelle | zuständiges Katasteramt |
| Bearbeitungsdauer | meist online oder innerhalb weniger Tage erhältlich |
| Gebührenrahmen | geringer, im niedrigen zweistelligen Eurobereich, je nach Bundesland unterschiedlich |
Für wen geeignet
Relevant bei praktisch jedem Grundstücksverkauf, besonders wichtig bei unklaren Grenzverläufen, Teilgrundstücken oder wenn die finanzierende Bank eine aktuelle Flurkarte für die Beleihungswertermittlung verlangt. Weniger kritisch bei Eigentumswohnungen ohne eigenständiges Grundstück, wo meist die Angaben der Teilungserklärung ausreichen.
Worauf Sie achten sollten
- Aktualität der Flurkarte prüfen, insbesondere nach Grundstücksteilungen oder Grenzänderungen.
- Übereinstimmung der eingezeichneten Gebäudeumrisse mit dem tatsächlichen Baubestand kontrollieren.
- Bei Unklarheiten über Grenzverläufe frühzeitig einen amtlichen Vermessungstermin in Betracht ziehen.
- Digitale und Papierform beim Katasteramt vergleichen, falls die Bank ein bestimmtes Format verlangt.
Was oft gefragt wird
Wo beantrage ich eine Flurkarte?
Zuständig ist das Katasteramt beziehungsweise die Vermessungs- und Katasterverwaltung des jeweiligen Bundeslandes, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Viele Ämter bieten inzwischen auch einen digitalen Online-Abruf an.
Ist die Flurkarte dasselbe wie der Grundbuchauszug?
Nein. Der Grundbuchauszug dokumentiert Eigentums- und Belastungsverhältnisse, während die Flurkarte die geometrische Lage und Größe des Grundstücks im Kataster zeigt. Für den Verkauf werden häufig beide Dokumente benötigt.
Was tun bei Unstimmigkeiten zwischen Flurkarte und tatsächlicher Grundstücksgrenze?
In solchen Fällen empfiehlt sich ein amtlicher Grenztermin mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der die Grenze vor Ort klärt und gegebenenfalls neu einmisst. Dies ist ein gesonderter Vorgang außerhalb der reinen Flurkartenausgabe.
Wie viel kostet ein Flurkartenauszug?
Die Gebühr ist je nach Bundesland und Ausgabeform unterschiedlich geregelt und bewegt sich üblicherweise in einem moderaten, niedrigen Bereich pro Auszug. Verbindliche Auskunft zu den aktuellen Gebühren erteilt das jeweils zuständige Katasteramt.
Offizielle Quelle
Kataster- und Vermessungsverwaltungen der Bundesländer · Stand: 09/2026
Passend dazu
Verkaufskosten-RechnerÄhnliche Einträge
- Grundbuchauszug (Quelle: Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht)
- Energieausweis (Rechtsgrundlage: § 80 GEG; ausstellungsberechtigte Person)
- Baulastenverzeichnis (Ausstellende Stelle: Bauaufsichtsbehörde, je Bundesland unterschiedlich geführt — in Bayern und Brandenburg z. B. kein eigenes Baulastenverzeichnis)
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen (Quelle: WEG-Verwaltung / Grundbuchamt)
- Wohnflächenberechnung (Quelle: Bauunterlagen / Architekt)
- Grundsteuerbescheid (Quelle: zuständiges Finanzamt bzw. Kommune)
- Protokolle der Eigentümerversammlung, bei ETW (Quelle: WEG-Verwalter)
Nächster Schritt
Kostenlos Angebote vergleichen