Glossar
Verbrauchsausweis
Was Verbrauchsausweis bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen — die Einordnung dahinter ist entscheidend. Hier steht beides, kurz und nachvollziehbar.
Definition
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und spiegelt damit auch das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider. Er ist nach § 80 GEG für die meisten Bestandsgebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten zulässig und in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis.
Was dahinter steckt
Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises nach § 82 GEG, der den witterungsbereinigten Endenergieverbrauch aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei abgerechneten Jahre ermittelt. Anders als der Bedarfsausweis spiegelt er auch das individuelle Heizverhalten der bisherigen Bewohner wider und ist deshalb weniger objektiv, dafür aber meist günstiger, schneller erstellt und weit verbreitet. Für viele Bestandsgebäude ist er deshalb die in der Praxis am häufigsten gewählte Ausweisart. Die Witterungsbereinigung gleicht dabei unterschiedlich kalte Winter der einzelnen Abrechnungsjahre rechnerisch aus.
Zulässig ist der Verbrauchsausweis grundsätzlich für Wohngebäude, die entweder mindestens fünf Wohnungen haben oder deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt beziehungsweise die dem Wärmeschutzniveau von 1977 entsprechen. Nach § 82 Abs. 2 GEG wird bei fehlender Erfassung der Warmwasserbereitung eine Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr hinzugerechnet, um vergleichbare Werte zu erhalten. Bei Leerstand einzelner Zeiträume innerhalb der Referenzperiode kann eine Hochrechnung auf Basis der übrigen Verbrauchsdaten erforderlich werden.
In der Praxis
Verkäufer benötigen für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsnachweise der letzten drei Jahre; liegen diese lückenlos vor, ist die Ausstellung meist innerhalb weniger Tage möglich und vergleichsweise günstig. Bei Leerstand oder fehlenden Abrechnungen ist häufig auf den aufwendigeren und teureren Bedarfsausweis auszuweichen. Auch Vermieter sollten die Verbrauchsdaten laufend archivieren, um bei einem späteren Verkauf schnell reagieren zu können. Bei mehreren Wohneinheiten im selben Gebäude ist zudem auf eine korrekte Zuordnung der Verbrauchswerte je Einheit zu achten.
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Kennzahlen
| Rechtsgrundlage | § 82 GEG |
|---|---|
| Datenbasis | Verbrauchsdaten der letzten drei abgerechneten Jahre |
| Zulässig für | Gebäude ab fünf Wohnungen oder Baujahr nach 1977 bzw. entsprechendem Wärmeschutz |
Das gehört dazu
- Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Wohnflächenberechnung
- Zehn-Jahres-Frist (§ 23 EStG)
- Sachwertverfahren
- Haftungsausschluss
- Kündigungssperrfrist (Eigenbedarf nach Verkauf)
- Online-Bewertung (Grenzen & Genauigkeit)
- Lastenfreistellung
Was oft gefragt wird
Welche Unterlagen braucht der Aussteller?
In der Regel die Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten drei abgerechneten Jahre, ersatzweise Angaben des Energieversorgers zum jeweiligen Objekt.
Warum ist der Verbrauchsausweis meist günstiger?
Weil er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert und keine aufwendige bauteilbezogene Berechnung wie der Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme erfordert.
Ist der Verbrauchsausweis für jedes Gebäude zulässig?
Nein, für kleine Altbauten unter dem Wärmeschutzniveau von 1977 mit weniger als fünf Wohnungen schreibt § 80 Abs. 3 GEG stattdessen zwingend den Bedarfsausweis vor.
Quelle: § 82 GEG – gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
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