Glossar

Wohnflächenberechnung

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Wohnflächenberechnung.

Definition

Die Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Fläche einer Immobilie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), die Balkone, Terrassen und Dachschrägen unterschiedlich gewichtet. Abweichungen zur tatsächlichen Fläche können beim Verkauf zu Preisminderungsansprüchen führen, weshalb eine belastbare, dokumentierte Berechnung wichtig ist.

Einordnung

Die Wohnflächenberechnung ermittelt die für Exposé, Kaufvertrag und Wertermittlung maßgebliche Wohnfläche einer Immobilie, in der Regel nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung (WoFlV), die Grundflächen von Balkonen, Terrassen, Dachschrägen und Nebenräumen unterschiedlich gewichtet. Abzugrenzen ist die Wohnfläche von der reinen Grundfläche sowie von der Nutzfläche, die auch Keller- oder Abstellräume vollständig einschließt und deshalb regelmäßig höher ausfällt. Bei älteren Gebäuden wurde die Wohnfläche teils noch nach der inzwischen abgelösten Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt, was zu Abweichungen führen kann.

Nach den Grundsätzen der WoFlV werden Räume mit einer Deckenhöhe unter einem Meter nicht angerechnet, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte, während Balkone und Terrassen meist mit einem Viertel bis zur Hälfte ihrer Fläche berücksichtigt werden. Weicht die tatsächliche von der im Exposé angegebenen Wohnfläche erheblich ab, kann dies nach ständiger Rechtsprechung als Sachmangel gelten und Ansprüche wegen Gewährleistung auslösen, etwa auf Kaufpreisminderung. Als erheblich gilt nach verbreiteter Rechtsprechung meist eine Abweichung von mehr als zehn Prozent der angegebenen Fläche.

In der Praxis

Verkäufer sollten die Wohnflächenangabe im Exposé möglichst durch eine belastbare, nach WoFlV erstellte Berechnung absichern, anstatt ungeprüft veraltete oder geschätzte Bauunterlagen zu übernehmen. Eine deutlich zu hoch angegebene Wohnfläche birgt das Risiko späterer Preisminderungsansprüche des Käufers, selbst wenn die Abweichung unabsichtlich zustande kam. Im Zweifel lohnt sich vor der Vermarktung eine professionelle Nachvermessung durch einen Architekten oder Vermessungsdienstleister.

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Die wichtigsten Fakten

RechtsgrundlageWohnflächenverordnung (WoFlV)
Balkone/Terrassenmeist ein Viertel bis zur Hälfte anrechenbar
Risiko bei Abweichungmöglicher Sachmangel mit Gewährleistungsfolgen

Das gehört dazu

Was oft gefragt wird

Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche berücksichtigt?

Flächen unter einem Meter Deckenhöhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte, erst ab zwei Metern Deckenhöhe voll zur Wohnfläche.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

In der Regel nur anteilig, meist zu einem Viertel bis zur Hälfte seiner Grundfläche, je nach örtlicher Praxis und konkreter Ausgestaltung.

Was passiert bei falscher Wohnflächenangabe im Exposé?

Bei erheblicher Abweichung kann dies als Sachmangel gewertet werden und dem Käufer unter Umständen Gewährleistungsansprüche wie eine spätere Kaufpreisminderung eröffnen.

Quelle: Wohnflächenverordnung (WoFlV) – gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026