Glossar

Erbschein

Erbschein ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Verweis auf die Praxis.

Definition

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbberechtigung und die Erbquote der Erben ausweist. Er wird beim Immobilienverkauf aus einer Erbschaft benötigt, um Erben im Grundbuch als Eigentümer eintragen zu lassen, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis genügt.

Einordnung

Der Erbschein ist nach § 2353 BGB ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht sowie gegebenenfalls die Größe des Erbteils und dient gegenüber Grundbuchamt, Banken und Vertragspartnern als förmlicher Nachweis der Erbenstellung. Er wird auf Antrag ausgestellt und ist insbesondere dann erforderlich, wenn kein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vorliegt. Bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament ist der Erbschein in der Praxis fast immer notwendig. Der Antrag erfordert zudem eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers über die Richtigkeit der Angaben zur Erbfolge.

Für die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall verlangt das Grundbuchamt in der Regel entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift, da beide Nachweise die gesetzliche Vermutungswirkung der Erbenstellung tragen. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht und kann je nach Komplexität der Erbfolge mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, insbesondere bei mehreren Erben. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und folgen ebenfalls dem GNotKG.

In der Praxis

Vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie sollte der Erbschein möglichst frühzeitig beantragt werden, da Notar und Grundbuchamt ihn für die Beurkundung und spätere Eigentumsumschreibung regelmäßig zwingend benötigen. Liegt bereits ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, kann der Erbschein in vielen Fällen entbehrlich sein und Zeit sowie Kosten sparen. Bei internationalen Erbfällen kann zusätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich werden. Miterben sollten die Antragstellung möglichst gemeinsam koordinieren, um doppelte Wege und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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Kennzahlen

Rechtsgrundlage§ 2353 BGB
Zuständige StelleNachlassgericht
Alternativenotarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll

Verwandte Begriffe

Fragen und Antworten

Ist ein Erbschein für den Verkauf einer geerbten Immobilie immer nötig?

Nicht immer, liegt bereits ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchamt und Notar dieses häufig als gleichwertigen Nachweis.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?

Das hängt vom zuständigen Nachlassgericht und der Komplexität der Erbfolge ab, realistisch sollten mehrere Wochen bis Monate eingeplant werden.

Wer beantragt den Erbschein?

Jeder, der sein Erbrecht nachweisen möchte, kann ihn beim zuständigen Nachlassgericht beantragen; bei mehreren Erben ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein sinnvoll.

Quelle: § 2353 BGB – gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026