Glossar
Gutachterausschuss
Gutachterausschuss ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Verweis auf die Praxis.
Definition
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, bei den Kommunen oder Landkreisen angesiedeltes Gremium, das nach dem Baugesetzbuch Kaufpreissammlungen führt, Bodenrichtwerte ermittelt und auf Antrag Verkehrswertgutachten erstellt. Seine Daten bilden die amtliche Grundlage vieler Wertermittlungen.
Kurz eingeordnet
Der Gutachterausschuss ist nach § 192 BauGB ein unabhängiges, ehrenamtlich besetztes Gremium bei der jeweiligen Kommune oder dem Landkreis, das Grundstückswerte ermittelt und den örtlichen Grundstücksmarkt fortlaufend beobachtet. Er besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren sachkundigen Gutachtern, die nicht hauptamtlich mit der Grundstücksverwaltung der eigenen Gebietskörperschaft befasst sein dürfen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Für die Bodenrichtwertermittlung zieht der Ausschuss nach § 192 Abs. 3 BauGB zusätzlich einen Bediensteten der Finanzbehörde mit steuerlicher Bewertungserfahrung hinzu, um auch steuerliche Aspekte fachlich einzubeziehen.
Zu den Kernaufgaben zählen nach § 193 BauGB die Erstattung von Verkehrswertgutachten, die Führung der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung des Bodenrichtwerts nach § 196 BauGB. Gutachten des Gutachterausschusses gelten vor Gericht und Behörden als besonders belastbar, da sie auf einer breiten, tatsächlichen Datenbasis beurkundeter Kaufverträge der jeweiligen Region beruhen und regelmäßig fortgeschrieben werden. Zudem stehen dem Ausschuss weitere Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren zur Verfügung, die er auf Anfrage veröffentlicht.
In der Praxis
Für Erbauseinandersetzungen, gerichtliche Verfahren oder steuerliche Zwecke lohnt sich oft ein kostenpflichtiges Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses, während für eine erste Orientierung meist ein einfacher Bodenrichtwertabruf ausreicht. Anfragen richten sich an die jeweilige Geschäftsstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, die Bearbeitungszeit hängt stark vom Umfang des Gutachtens und der Auslastung der Behörde ab. Wer besonders schnell einen Wert benötigt, sollte die voraussichtliche Bearbeitungsdauer bereits bei der Anfrage klären. Für kleinere Streitfälle reicht mitunter bereits eine formlose, günstigere Auskunft aus der Kaufpreissammlung.
Vertiefung und aktuelle Beiträge im Themenfeld Vorbereitung & Bewertung.
Die wichtigsten Fakten
| Rechtsgrundlage | §§ 192-193 BauGB |
|---|---|
| Besetzung | Vorsitzender plus ehrenamtliche Gutachter |
| Zuständigkeit | kommunal bzw. kreisweit organisiert |
Verwandte Begriffe
- Bodenrichtwert
- Verkehrswert
- Immobiliengutachter
- Makleralleinauftrag
- Reservierungsvereinbarung
- Online-Bewertung (Grenzen & Genauigkeit)
- Finanzierungsbestätigung
- Bedarfsausweis
- Notarvertrag
Häufige Fragen
Wer sitzt im Gutachterausschuss?
Ein Vorsitzender und ehrenamtliche, in der Wertermittlung sachkundige und erfahrene Gutachter, die nicht hauptamtlich für die Grundstücksverwaltung der eigenen Kommune tätig sein dürfen.
Was kostet ein Gutachten des Gutachterausschusses?
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung und variieren je nach Objektwert und Aufwand deutlich; eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht.
Ist ein Gutachten des Gutachterausschusses gerichtsfest?
Ja, solche Gutachten gelten wegen ihrer breiten Datenbasis aus tatsächlichen Kaufpreisen als besonders belastbar und werden häufig ohne weitere Prüfung bei Gericht anerkannt.
Quelle: § 192 BauGB – gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026
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