Glossar

Finanzierungsbestätigung

Diese Glossarseite erklärt Finanzierungsbestätigung so, dass sich Angebote, Verträge und Fachtexte damit sicher lesen lassen.

Definition

Die Finanzierungsbestätigung ist eine schriftliche Erklärung der finanzierenden Bank, dass die Finanzierung des Kaufinteressenten grundsätzlich gesichert ist. Verkäufer verlangen sie häufig vor der notariellen Beurkundung, um das Risiko eines späteren Scheiterns der Finanzierung und damit eines geplatzten Notartermins zu reduzieren.

Einordnung

Die Finanzierungsbestätigung ist ein Nachweis der finanzierenden Bank, dass ein Kaufinteressent über die notwendigen Mittel verfügt, um den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Sie ist rechtlich keine Voraussetzung für den Kaufvertrag selbst, hat sich aber in der Verkaufspraxis als übliches Instrument etabliert, um vor dem Notartermin" die Zahlungsfähigkeit des Käufers zu belegen und das Risiko eines gescheiterten Vertragsvollzugs zu senken. Sie ersetzt keine verbindliche Finanzierungszusage im engeren bankrechtlichen Sinne, sondern dokumentiert meist eine grundsätzliche Kreditbereitschaft unter Vorbehalt der finalen Objektprüfung durch die Bank.

Für Verkäufer ist die Bestätigung ein wichtiges Element der Absicherung, besonders bei höherpreisigen Objekten oder wenn mehrere Interessenten zur Auswahl stehen: Sie hilft, zwischen ernsthaft finanzierbaren und lediglich unverbindlich interessierten Käufern zu unterscheiden. Da die Bestätigung von der Bank des Käufers ausgestellt wird, hat der Verkäufer keinen direkten Einfluss auf deren Inhalt, kann aber vor der Reservierung oder dem Notartermin auf Vorlage bestehen.

Was das konkret bedeutet

In der Praxis wird die Finanzierungsbestätigung meist vor Abschluss einer Reservierungsvereinbarung oder spätestens vor dem Notartermin angefordert. Verkäufer und Makler prüfen dabei, ob die bestätigte Summe den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich deckt und ob die Bestätigung aktuell sowie von einer seriösen Bank ausgestellt ist. Bei Unklarheiten lohnt eine telefonische Rückfrage bei der ausstellenden Bank.

Alle Ratgeber dazu im Themenfeld Verkaufsweg.

Die wichtigsten Fakten

Rechtsnaturfreiwilliger Nachweis, keine gesetzliche Pflicht
Ausstellerfinanzierende Bank des Käufers
ZweckAbsicherung gegen gescheiterten Vertragsvollzug
Üblicher Zeitpunktvor Reservierung oder Notartermin

Das gehört dazu

Was oft gefragt wird

Ist eine Finanzierungsbestätigung rechtlich vorgeschrieben?

Nein, sie ist keine gesetzliche Voraussetzung für den Kaufvertrag, hat sich aber als übliche Praxis zur Risikominimierung etabliert. Verkäufer können ihre Vorlage vertraglich oder informell einfordern.

Ist eine Finanzierungsbestätigung eine verbindliche Kreditzusage?

In der Regel nicht vollständig, da Banken die endgültige Zusage meist von einer abschließenden Objektprüfung abhängig machen. Sie dokumentiert aber eine grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft der Bank.

Was mache ich, wenn der Käufer keine Bestätigung vorlegen kann?

Dann besteht ein erhöhtes Risiko eines gescheiterten Vertragsvollzugs, weshalb Verkäufer in diesem Fall besonders vorsichtig mit Zusagen an den Interessenten sein sollten. Eine Rücksprache mit dem Makler oder Notar kann weitere Absicherungsmöglichkeiten aufzeigen.

Quelle: Verbraucherzentrale · Stand: Oktober 2026