Glossar
Makleralleinauftrag
Makleralleinauftrag gehört zu den Begriffen, die in Gesprächen vorausgesetzt, aber selten erklärt werden. Diese Seite liefert die Definition, ordnet den Begriff ein und zeigt, wo er in der Praxis auftaucht.
Definition
Der einfache Makleralleinauftrag verpflichtet den Verkäufer, nur einen bestimmten Makler mit der Vermittlung zu beauftragen, erlaubt aber weiterhin die eigene Käufersuche ohne Provisionspflicht. Er unterscheidet sich vom qualifizierten Alleinauftrag dadurch, dass eigene Verkaufsbemühungen ausdrücklich zulässig bleiben.
Einordnung
Der Makleralleinauftrag ist eine Vertragsform, bei der der Verkäufer einen einzigen Makler exklusiv mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, ohne parallel weitere Makler einzuschalten. Im Unterschied zum einfachen Maklerauftrag, bei dem mehrere Makler gleichzeitig tätig sein dürfen, verpflichtet sich der Verkäufer hier, während der Vertragslaufzeit keinen zweiten Makler zu beauftragen. Vom qualifizierten Alleinauftrag unterscheidet sich der einfache Alleinauftrag dadurch, dass der Verkäufer weiterhin selbst einen Käufer finden und ohne Provisionspflicht gegenüber dem Makler direkt verkaufen darf.
Für den Makler bietet der Alleinauftrag Planungssicherheit, da er nicht mit anderen Anbietern um denselben Interessenten konkurriert, und rechtfertigt häufig einen intensiveren Vermarktungseinsatz wie professionelle Exposés oder Anzeigenschaltungen. Für Verkäufer bedeutet dies eine engere Bindung an einen Anbieter, üblicherweise befristet auf einige Monate mit Verlängerungsoption. Die genaue Laufzeit und Kündigungsfristen sollten vor Unterschrift sorgfältig geprüft werden, da sie die Flexibilität bei einem Anbieterwechsel maßgeblich beeinflussen.
Was das konkret bedeutet
In der Praxis wird der Alleinauftrag häufig mit einer Laufzeit von drei bis sechs Monaten vereinbart und verlängert sich oft automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Verkäufer sollten vor Unterschrift klären, ob Eigenverkauf ausdrücklich erlaubt bleibt und welche Kündigungsfrist gilt. Ein Vergleich mit einem qualifizierten Alleinauftrag hilft, die passende Bindungsstärke für die eigene Verkaufssituation zu wählen.
Weiterlesen im Themenfeld Verkaufsweg.
Kennzahlen
| Vertragsart | Maklervertrag mit Exklusivitätsklausel |
|---|---|
| Übliche Laufzeit | einige Monate, oft mit Verlängerungsoption |
| Eigenverkauf | in der Regel weiterhin erlaubt, ohne Maklerprovision |
| Abgrenzung | strenger als einfacher Maklerauftrag, weniger streng als qualifizierter Alleinauftrag |
Das gehört dazu
- Qualifizierter Alleinauftrag
- Maklerprovision
- Exposé
- Grundbuchkosten
- Sachwertverfahren
- Bedarfsausweis
- Auflassung
- Vergleichswertverfahren
- Kaufvertragsentwurf
Fragen und Antworten
Darf ich bei einem Alleinauftrag selbst einen Käufer finden?
Ja, beim einfachen Makleralleinauftrag bleibt der Eigenverkauf meist erlaubt, ohne dass eine Provision an den Makler zu zahlen ist. Dies unterscheidet ihn vom strengeren qualifizierten Alleinauftrag.
Wie lange bin ich an einen Alleinauftrag gebunden?
Die Laufzeit wird individuell vereinbart und liegt in der Praxis häufig bei einigen Monaten. Vor Unterschrift sollte genau geprüft werden, ob und wie sich der Vertrag automatisch verlängert.
Kann ich während der Laufzeit einen zweiten Makler beauftragen?
Nein, das widerspricht dem Wesen des Alleinauftrags und kann vertragliche Konsequenzen bis hin zu Schadenersatzansprüchen des ersten Maklers nach sich ziehen. Die Exklusivität gilt für die gesamte vereinbarte Laufzeit.
Quelle: § 652 BGB – Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026
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