Glossar
Leibrente
Leibrente gehört zu den Begriffen, die in Gesprächen vorausgesetzt, aber selten erklärt werden. Diese Seite liefert die Definition, ordnet den Begriff ein und zeigt, wo er in der Praxis auftaucht.
Definition
Bei einem Verkauf gegen Leibrente erhält der Verkäufer statt eines Einmalbetrags eine lebenslange, meist monatliche Zahlung vom Käufer, oft kombiniert mit einem Wohnrecht. Das Modell überträgt das Langlebigkeitsrisiko auf den Käufer und wird individuell vertraglich, häufig mit versicherungsmathematischer Kalkulation, ausgestaltet.
Einordnung
Die Leibrente ist ein Verkaufsmodell, bei dem der Verkäufer seine Immobilie gegen eine regelmäßige, meist lebenslange Zahlung statt gegen einen einmaligen Kaufpreis abgibt. Rechtlich basiert die Bemessung auf § 759 BGB, wonach die Höhe der Rente entweder fest vereinbart oder — falls unbestimmt gelassen — nach den Bedürfnissen des Berechtigten zu bemessen ist. In der Immobilienpraxis wird die Rentenhöhe meist auf Basis des Immobilienwerts und der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers kalkuliert, häufig unter Einbindung eines Versicherungsmathematikers oder spezialisierten Anbieters.
So begegnet es dir
In der Beratung wird die Leibrente meist älteren Eigentümern vorgestellt, die ihr Immobilienvermögen in ein regelmäßiges Einkommen umwandeln möchten, ohne umziehen zu müssen. Wichtig ist eine klare vertragliche Absicherung der Rentenzahlung, etwa durch eine Reallast im Grundbuch, damit die Zahlungen auch bei Zahlungsschwierigkeiten oder Eigentümerwechsel des Käufers gesichert bleiben. Eine unabhängige Beratung vor Vertragsabschluss wird von Verbraucherorganisationen ausdrücklich empfohlen.
Vertiefung und aktuelle Beiträge im Themenfeld Sonderfälle.
Daten im Überblick
| Rechtsgrundlage | § 759 ff. BGB |
|---|---|
| Typische Absicherung | Reallast oder Grundschuld zugunsten des Verkäufers |
| Eigentumsübergang | meist sofort auf den Käufer |
| Risikoverteilung | Käufer trägt Langlebigkeitsrisiko, Verkäufer das Risiko frühen Ablebens |
Das gehört dazu
- Nießbrauch
- Teilverkauf
- Wertermittlungsstichtag
- Energieausweis
- Vergleichswertverfahren
- Online-Bewertung (Grenzen & Genauigkeit)
- Gutachterausschuss
- Ertragswertverfahren
- Baulastenverzeichnis
Häufige Fragen
Geht das Eigentum bei einer Leibrente sofort auf den Käufer über?
In den meisten Modellen ja, der Verkäufer erhält im Gegenzug ein im Grundbuch abgesichertes Wohnrecht sowie die vereinbarte Rentenzahlung. Die genaue Ausgestaltung ist vertraglich individuell zu regeln.
Was passiert, wenn der Verkäufer sehr lange lebt?
Dann zahlt der Käufer insgesamt mehr, als es einem klassischen Einmalkaufpreis entsprochen hätte, da die Rentenzahlung bis zum Lebensende fortläuft. Dieses Langlebigkeitsrisiko trägt grundsätzlich der Käufer.
Wie wird die Rentenzahlung gegen Ausfall abgesichert?
Üblich ist die Eintragung einer Reallast oder vergleichbaren Sicherheit im Grundbuch zugunsten des Verkäufers. So bleibt der Zahlungsanspruch auch bei einem späteren Weiterverkauf der Immobilie bestehen.
Quelle: § 759 BGB – Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026
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