Glossar
Teilverkauf
Wer Teilverkauf einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.
Definition
Beim Teilverkauf verkauft der Eigentümer einen Miteigentumsanteil, meist bis zu 50 Prozent, an einen gewerblichen Anbieter und zahlt dafür ein monatliches Nutzungsentgelt, bleibt aber im Haus wohnen. Die Verbraucherzentrale warnt vor teils intransparenten Vertragsbedingungen, hohen Nebenkosten und einem beim Rückverkauf möglicherweise fälligen Rückkaufabschlag.
Einordnung
Der Teilverkauf ist ein Modell, bei dem Eigentümer nicht die gesamte Immobilie, sondern nur einen Miteigentumsanteil — häufig bis zu 50 Prozent — an einen gewerblichen Anbieter verkaufen und im Gegenzug ein Nießbrauch- oder Nutzungsrecht sowie eine sofortige Auszahlung erhalten. Anders als bei der Leibrente" fließt beim Teilverkauf meist ein einmaliger Betrag statt regelmäßiger Zahlungen, während der Verkäufer für den verkauften Anteil in der Regel ein monatliches Nutzungsentgelt an den Erwerber zahlt. Verbraucherzentralen und die BaFin weisen wiederholt darauf hin, dass Teilverkaufsmodelle rechtlich nicht reguliert sind wie klassische Immobiliendarlehen und daher besonders sorgfältig geprüft werden sollten.
Besondere Risiken bestehen bei vertraglich vereinbarten Rückabwicklungsklauseln: Bei manchen Anbietern kann eine spätere vollständige Veräußerung der Immobilie verlangt werden, bei der zusätzliche Durchführungsentgelte anfallen, die den tatsächlichen Auszahlungsbetrag mindern. Die Verbraucherzentrale rät, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und sich die Gesamtkosten über die realistische Wohndauer transparent vorrechnen zu lassen, bevor ein Teilverkauf unterschrieben wird.
In der Praxis
In der Beratungspraxis wird der Teilverkauf häufig älteren Eigentümern als Alternative zu einem klassischen Kredit oder vollständigen Verkauf vorgestellt, wenn Liquidität benötigt wird, aber ein Auszug nicht gewünscht ist. Vor Vertragsabschluss sollte genau geprüft werden, wie hoch das monatliche Nutzungsentgelt ausfällt, welche Instandhaltungspflichten beim bisherigen Eigentümer verbleiben und unter welchen Bedingungen der Anbieter eine Rückabwicklung verlangen kann.
Weiterlesen im Themenfeld Sonderfälle.
Kennzahlen
| Typischer Anteil | bis zu ca. 50 % Miteigentumsanteil (anbieterabhängig) |
|---|---|
| Gegenleistung | Einmalzahlung, meist verbunden mit laufendem Nutzungsentgelt |
| Regulierung | kein reguliertes Kreditprodukt, Warnhinweise von Verbraucherzentrale und BaFin |
| Risiko | mögliche Durchführungsentgelte bei späterer Rückabwicklung |
Verwandte Begriffe
- Leibrente
- Nießbrauch
- Wertermittlungsstichtag
- Ertragswertverfahren
- Bieterverfahren
- Grundbuch
- Grunderwerbsteuer
- Teilungserklärung
- Erbschein
Häufige Fragen
Ist der Teilverkauf gesetzlich wie ein Kredit reguliert?
Nein, Teilverkaufsmodelle unterliegen nicht denselben Schutzvorschriften wie klassische Verbraucherdarlehen, worauf Verbraucherzentralen und die BaFin ausdrücklich hinweisen. Verträge sollten deshalb besonders genau geprüft werden.
Muss ich beim Teilverkauf ausziehen?
Nein, üblicherweise bleibt ein Nutzungsrecht bestehen, für das jedoch meist ein monatliches Entgelt an den neuen Miteigentümer zu zahlen ist. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Anbieter.
Welche Kosten können bei einer späteren Rückabwicklung entstehen?
Je nach Vertrag können zusätzliche Durchführungsentgelte anfallen, wenn die Immobilie später vollständig verkauft werden muss. Diese Kosten sollten vor Vertragsabschluss vollständig transparent gemacht werden.
Quelle: Verbraucherzentrale · Stand: Oktober 2026
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