Glossar

Vorfälligkeitsentschädigung

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Vorfälligkeitsentschädigung.

Definition

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank verlangen darf, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig zurückgezahlt wird, geregelt unter anderem in § 490 Abs. 2 und § 502 BGB. Beim Hausverkauf mit bestehender Restschuld ist sie ein häufiger, individuell zu berechnender Kostenposten.

Kurz eingeordnet

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Ausgleichszahlung, die eine Bank verlangen darf, wenn ein Immobilienverkäufer sein laufendes Darlehen vor Ende der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig zurückzahlt — etwa weil die finanzierte Immobilie verkauft und die Restschuld vorzeitig abgelöst wird. Grundlage ist § 502 BGB, der Verbraucherdarlehensverträge regelt und der Bank einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Zinsschadens einräumt, diesen Anspruch aber zugleich gesetzlich begrenzt. Der Begriff ist von der Notarkosten-Thematik klar zu trennen, da es sich um eine bankbezogene, nicht um eine notar- oder grundbuchbezogene Kostenposition handelt.

Nach § 502 BGB darf die Entschädigung höchstens ein Prozent, bei einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr höchstens 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen; zusätzlich darf sie den tatsächlichen Zinsschaden der Bank nicht übersteigen. Kein Anspruch besteht zudem, wenn der Kreditvertrag ordnungsgemäß widerrufen wurde oder die vorzeitige Rückzahlung auf einer unzureichenden Widerrufsbelehrung beruht. Verkäufer sollten die konkrete Berechnung frühzeitig bei der finanzierenden Bank anfordern, da sie den Nettoerlös aus dem Verkauf spürbar mindern kann.

Was das konkret bedeutet

In der Verkaufsplanung wird die Vorfälligkeitsentschädigung meist frühzeitig bei der Bank erfragt, sobald ein Verkauf konkret wird, damit sie in die Preisuntergrenze einkalkuliert werden kann. Manche Kreditverträge enthalten ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf, das die Entschädigung reduzieren oder ausschließen kann. Ein Vergleich mehrerer Berechnungsszenarien der Bank hilft, Rechenfehler oder überhöhte Ansätze zu erkennen.

Weiterlesen im Themenfeld Kosten & Steuern.

Daten im Überblick

Rechtsgrundlage§ 502 BGB
Obergrenze1 % der Restschuld, bei Restlaufzeit ≤ 1 Jahr max. 0,5 %
Zusätzliche Grenzenicht höher als der tatsächliche Zinsschaden der Bank
Kein Anspruch beiwirksamem Widerruf des Darlehensvertrags

Verwandte Begriffe

Was oft gefragt wird

Muss ich beim Hausverkauf immer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Nur wenn das Darlehen vor Ende der Zinsbindung vorzeitig abgelöst wird und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Bei ausgelaufener Zinsbindung oder vereinbartem Sonderkündigungsrecht kann die Zahlung entfallen.

Wie hoch darf die Entschädigung maximal ausfallen?

Nach § 502 BGB höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich darf sie den tatsächlichen Zinsschaden der Bank nicht übersteigen.

Kann ich die Berechnung der Bank überprüfen lassen?

Ja, die Berechnung kann durch unabhängige Finanzberatung oder Verbraucherorganisationen nachvollzogen werden, um Rechenfehler oder unzulässige Bestandteile auszuschließen. Banken müssen die Berechnungsmethode auf Nachfrage offenlegen.

Quelle: § 502 BGB – Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026