Glossar

Exposé

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Exposé.

Definition

Das Exposé ist die zentrale Verkaufsunterlage einer Immobilie mit Fotos, Grundriss, Lagebeschreibung, Ausstattungsmerkmalen und Kennzahlen wie Wohnfläche und Energieausweis-Angaben. Ein sorgfältig erstelltes Exposé reduziert unnötige Besichtigungen, weil Interessenten die wichtigsten Fakten vorab prüfen können.

Was dahinter steckt

Das Exposé ist die zentrale Verkaufsunterlage einer Immobilie, die Objektdaten, Fotos, Lagebeschreibung, Ausstattungsmerkmale und Preisvorstellung in kompakter Form zusammenfasst und potenziellen Käufern zur ersten Information dient. Es ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft und keinen Kaufvertragsentwurf", sondern dient primär der Vermarktung und der Weckung von Kaufinteresse vor der eigentlichen Besichtigung. Enthaltene Angaben zu Wohnfläche, Baujahr oder energetischem Zustand sollten dennoch sorgfältig und wahrheitsgemäß erfolgen, da fehlerhafte Angaben später als arglistige Täuschung oder Sachmangel relevant werden können.

Gesetzlich vorgeschrieben sind bestimmte Pflichtangaben im Exposé, etwa Kennwerte aus dem Energieausweis nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, sobald das Objekt öffentlich beworben wird. Zusätzlich enthält ein professionelles Exposé häufig Angaben zur Maklerprovision und deren Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Die Qualität von Fotos, Grundrissen und Beschreibungstexten beeinflusst maßgeblich, wie schnell sich ernsthafte Interessenten melden.

So begegnet es dir

In der Vermarktungspraxis wird das Exposé meist in einer Kurzfassung für Immobilienportale und einer ausführlicheren Version für konkret interessierte Käufer erstellt. Verkäufer sollten vor Veröffentlichung prüfen, ob alle Pflichtangaben zum Energieausweis enthalten sind und ob Wohnflächen- sowie Zimmerangaben mit den vorhandenen Unterlagen übereinstimmen. Ein unvollständiges oder widersprüchliches Exposé kann spätere Rückfragen und Verzögerungen im Verkaufsprozess verursachen. Auch die Angabe zur Maklerprovision und deren Verteilung sollte bereits im Exposé transparent gemacht werden, damit Interessenten ihre Kaufnebenkosten realistisch kalkulieren können.

Weiterlesen im Themenfeld Verkaufsweg.

Daten im Überblick

ZweckVermarktungsunterlage, keine rechtsverbindliche Zusicherung
PflichtangabeEnergieausweis-Kennwerte nach GEG bei öffentlicher Bewerbung
Typischer InhaltFotos, Grundriss, Lage, Ausstattung, Kaufpreis, Provisionshinweis
Zeitpunktvor der ersten Besichtigung

Verwandte Begriffe

Was oft gefragt wird

Ist das Exposé rechtlich bindend?

Nein, das Exposé ist eine Vermarktungsunterlage und begründet keinen Kaufvertrag. Enthaltene Angaben sollten dennoch wahrheitsgemäß sein, da grob fehlerhafte Informationen später Haftungsfragen auslösen können.

Welche Angaben zum Energieausweis müssen im Exposé stehen?

Bei öffentlicher Immobilienanzeige müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis wie Energieträger, Baujahr und Endenergiebedarf oder -verbrauch angegeben werden. Details regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wer erstellt das Exposé beim Maklerverkauf?

In der Regel übernimmt der beauftragte Makler die Erstellung, basierend auf den vom Verkäufer bereitgestellten Unterlagen und Objektdaten. Bei einem Privatverkauf erstellt der Verkäufer das Exposé selbst.

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Gesetze im Internet · Stand: Oktober 2026