Glossar
Flurkarte
Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Flurkarte.
Definition
Die Flurkarte, amtlich Liegenschaftskarte, zeigt die genauen Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäudeumrisse eines Gebiets und wird beim zuständigen Katasteramt geführt. Sie ergänzt den Grundbuchauszug um die geometrische Lage und ist für Käufer und Notar bei der Vertragsvorbereitung relevant.
Einordnung
Die Flurkarte, amtlich auch Liegenschaftskarte genannt, zeigt die genauen Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäudeumrisse eines Grundstücks im amtlichen Liegenschaftskataster und wird von den Katasterämtern der Bundesländer geführt. Sie ist von der Wohnflächenberechnung und vom Grundbuch zu unterscheiden, da sie ausschließlich die geometrische Lage, nicht die Eigentums- oder Belastungsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert. Ergänzt wird sie meist durch das Liegenschaftsbuch, das textliche Angaben zu Fläche und Nutzungsart enthält. Historisch gehen Flurkarte und Kataster auf die preußische und süddeutsche Landvermessung des 19. Jahrhunderts zurück.
Da das Kataster- und Vermessungswesen Landesrecht ist, unterscheiden sich Zuständigkeiten und Bezeichnungen je Bundesland, das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) bildet inzwischen die technische Grundlage in den meisten Ländern. Für den Verkauf ist die Flurkarte wichtig, um Grenzverlauf, Flurstücksgröße und eventuelle Abweichungen zur tatsächlichen Bebauung gegenüber Käufer und finanzierender Bank nachzuweisen. Insbesondere bei Grundstücksteilungen oder unklaren historischen Grenzverläufen liefert die Flurkarte die entscheidende Referenz. Digitale Auszüge lassen sich inzwischen in vielen Bundesländern direkt als PDF oder Vektordatei herunterladen.
In der Praxis
Verkäufer sollten eine aktuelle Flurkarte beim zuständigen Katasteramt oder online über das jeweilige Landesportal anfordern und mit den Angaben im Grundbuch sorgfältig abgleichen. Bei unklaren Grenzverläufen oder Abweichungen zur tatsächlichen Bebauung empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, bevor der Notarvertrag beurkundet wird. Gerade bei älteren Grundstücken lohnt ein rechtzeitiger Abgleich, um Überraschungen kurz vor dem Notartermin zu vermeiden. Auch Grenzbebauungen durch Zäune, Hecken oder Nebengebäude sollten mit der amtlichen Flurkarte verglichen werden.
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Daten im Überblick
| Führende Stelle | Katasteramt (Landesrecht, meist ALKIS-basiert) |
|---|---|
| Inhalt | Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse |
| Abgrenzung | zeigt Geometrie, nicht Eigentum oder Belastungen |
Weiterlesen
- Grundbuch
- Baulastenverzeichnis
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Was oft gefragt wird
Wo erhalte ich eine aktuelle Flurkarte?
Beim zuständigen Katasteramt des Bundeslandes, in vielen Regionen inzwischen auch direkt online über das jeweilige Landesportal abrufbar und herunterladbar.
Steht in der Flurkarte, wem das Grundstück gehört?
Nein, Eigentumsverhältnisse ergeben sich ausschließlich aus dem Grundbuch, die Flurkarte zeigt nur Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäudeumrisse.
Was tun bei Abweichungen zwischen Flurkarte und tatsächlicher Bebauung?
In diesem Fall empfiehlt sich eine Klärung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, bevor der Kaufvertrag notariell beurkundet wird.
Quelle: AdV – Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) · Stand: Oktober 2026
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