Glossar

Zugewinnausgleich (bei Scheidung)

Diese Glossarseite erklärt Zugewinnausgleich (bei Scheidung) so, dass sich Angebote, Verträge und Fachtexte damit sicher lesen lassen.

Definition

Der Zugewinnausgleich regelt bei einer Scheidung, wenn Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten, den finanziellen Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses. Eine gemeinsame Immobilie muss dabei oft verkauft oder bewertet werden, um den Ausgleichsanspruch nach §§ 1372 ff. BGB zu erfüllen.

Was dahinter steckt

Der Zugewinnausgleich regelt nach §§ 1373 ff. BGB den Vermögensausgleich zwischen Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, etwa durch Scheidung, und kann den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie unmittelbar beeinflussen. Zugewinn ist nach § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen bei Eheschließung übersteigt. Ohne abweichenden Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft automatisch als gesetzlicher Güterstand. Haben die Ehegatten dagegen Gütertrennung vereinbart, findet ein Zugewinnausgleich im eigentlichen Sinne nicht statt.

Übersteigt der Zugewinn eines Ehegatten den des anderen, steht nach § 1378 Abs. 1 BGB dem anderen die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu, wobei eine im Trennungsjahr gemeinsam genutzte Immobilie häufig den wertmäßig größten Vermögensposten überhaupt darstellt. In der Praxis wird die Immobilie deshalb oft verkauft und der Erlös zur Berechnung oder direkten Erfüllung des Zugewinnausgleichs herangezogen. Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 BGB erst mit der tatsächlichen Beendigung des Güterstands.

So begegnet es dir

Bei einer Scheidung sollte der Wert der gemeinsamen Immobilie möglichst durch ein belastbares Gutachten zum maßgeblichen Stichtag ermittelt werden, da dieser Wert unmittelbar in die Berechnung der Ausgleichsforderung einfließt. Ein einvernehmlicher Verkauf noch vor der endgültigen Scheidung vermeidet häufig langwierige Streitigkeiten über den anzusetzenden Immobilienwert. Beide Ehepartner sollten sich zudem frühzeitig steuerlich beraten lassen, da ein Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist steuerliche Folgen haben kann. Auch die Aufteilung eines eventuellen Verkaufserlöses sollte möglichst schriftlich vor dem Notartermin festgehalten werden.

Weiterlesen im Themenfeld Sonderfälle.

Die wichtigsten Fakten

Rechtsgrundlage§§ 1373, 1378 BGB
AusgleichsanspruchHälfte des Überschusses des höheren Zugewinns
PraxisrelevanzImmobilienwert oft größter Posten im Endvermögen

Das gehört dazu

Was oft gefragt wird

Muss die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung zwingend verkauft werden?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, in der Praxis ist ein Verkauf aber oft der einfachste Weg, den Zugewinnausgleich tatsächlich zu erfüllen.

Wie wird der Immobilienwert für den Zugewinnausgleich ermittelt?

Meist durch ein Wertgutachten zum maßgeblichen Stichtag, da der Immobilienwert unmittelbar in die Berechnung von Anfangs- und Endvermögen einfließt.

Was bedeutet Zugewinn genau?

Nach § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten am Ende der Ehe dessen Anfangsvermögen bei Eheschließung übersteigt.

Quelle: § 1373 BGB – gesetze-im-internet.de · Stand: Oktober 2026