Kostenposten & Steuern

Grunderwerbsteuer Bayern — Richtwert 3,5 % (Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand September 2026)

Grunderwerbsteuersatz Bayern.

  • RechtsgrundlageGrunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Landessatz Bayern
  • Steuersatz (Wissensstand, vor Vertrag beim Finanzamt zu bestätigen)3,5 %
  • Zuständige StelleBayerisches Landesamt für Steuern bzw. zuständiges Finanzamt
  • SchuldnerKäufer

Kurz gesagt

Bayern erhebt nach hier verwendetem Wissensstand den bundesweit niedrigsten Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent — der aktuelle Satz sollte vor Vertragsabschluss beim Finanzamt bestätigt werden.

Einordnung

Die Grunderwerbsteuer in Bayern zählt zu den niedrigsten in Deutschland: Der Freistaat hat seinen Steuersatz seit der Reform, die den Ländern eigene Steuersätze erlaubt, unverändert bei 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises belassen, während zahlreiche andere Bundesländer ihre Sätze seitdem mehrfach angehoben haben. Rechtsgrundlage bleibt das bundesweite Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das den Rahmen für die Bemessungsgrundlage vorgibt, während die konkrete Prozentzahl Ländersache ist.

Wie in allen Bundesländern wird die Steuer nach notarieller Beurkundung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und ist regelmäßig binnen eines Monats nach Bescheiderhalt zu zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Da der bayerische Satz von 3,5 % im Ländervergleich vergleichsweise stabil geblieben ist, sollten Käufer dennoch vor Vertragsabschluss die aktuelle Gültigkeit beim Bayerischen Landesamt für Steuern oder dem zuständigen Finanzamt prüfen, insbesondere bei länger zurückliegender Reservierung.

Im Vergleich zu Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin mit deutlich höheren Sätzen liegt Bayern spürbar günstiger; die vollständige Gegenüberstellung aller Bundesländer findet sich unter Grunderwerbsteuersätze im Überblick.

Daten im Überblick

RechtsgrundlageGrunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Landessatz Bayern
Steuersatz (Wissensstand, vor Vertrag beim Finanzamt zu bestätigen)3,5 %
Zuständige StelleBayerisches Landesamt für Steuern bzw. zuständiges Finanzamt
SchuldnerKäufer

Für wen geeignet

Relevant für jeden Immobilienkäufer in Bayern, unabhängig von Objektart oder Kaufpreis. Für Käufer, die zwischen mehreren Bundesländern abwägen, kann der vergleichsweise niedrige bayerische Satz ein finanzieller Faktor sein, sollte aber nie isoliert von Kaufpreisniveau und sonstigen Standortfaktoren betrachtet werden.

Typische Stolpersteine

  • Aktuell gültigen Satz vor Beurkundung beim Bayerischen Landesamt für Steuern bestätigen lassen.
  • Zahlungsfrist nach Steuerbescheid einhalten, um die Grundbuchumschreibung nicht zu verzögern.
  • Bei Erwerb unter nahen Angehörigen mögliche Steuerbefreiungen prüfen lassen.
  • Grunderwerbsteuer separat von Notar- und Grundbuchkosten in der Gesamtkalkulation einplanen.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Der Satz liegt bei 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises und zählt damit zu den niedrigsten Sätzen im Bundesländervergleich. Eine verbindliche Bestätigung vor Vertragsschluss empfiehlt sich dennoch.

Warum ist die Grunderwerbsteuer in Bayern niedriger als in anderen Ländern?

Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer ihren Steuersatz eigenständig festlegen. Bayern hat von Erhöhungen, wie sie viele andere Länder vorgenommen haben, bislang abgesehen.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht in Bayern?

Wie bundesweit einheitlich geregelt, sind bestimmte Erwerbsvorgänge unter nahen Angehörigen oder im Rahmen von Erbschaften von der Grunderwerbsteuer befreit. Die genauen Voraussetzungen sollten im Einzelfall beim Finanzamt geklärt werden.

Muss ich die Grunderwerbsteuer auch bei einem Erbbaurecht zahlen?

Beim entgeltlichen Erwerb eines Erbbaurechts fällt grundsätzlich ebenfalls Grunderwerbsteuer an, bemessen am Kapitalwert der vereinbarten Erbbauzinsen beziehungsweise am gezahlten Betrag. Die genaue steuerliche Behandlung sollte im Einzelfall beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

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