Kostenposten & Steuern
Grunderwerbsteuersätze aller 16 Bundesländer im Überblick (Quelle: bundesfinanzministerium.de / Landesfinanzministerien, Stand September 2026)
Alle 16 Bundesländer im Überblick.
- RechtsgrundlageGrunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mit länderspezifischer Satzhoheit seit der Föderalismusreform 2006
- Spannbreite (Wissensstand, vor Vertrag bei Landesfinanzministerien zu bestätigen)3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg); Thüringen seit 2024 5,0 %
- Zuständige Stellejeweiliges Landesfinanzministerium/Finanzamt
- SchuldnerKäufer
Kurz gesagt
Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland seinen eigenen Grunderwerbsteuersatz fest; die Spanne reicht nach hier verwendetem Wissensstand von 3,5 bis 6,5 Prozent — für den verbindlichen aktuellen Satz ist stets das jeweilige Landesfinanzministerium heranzuziehen.
Was dahinter steckt
Die Grunderwerbsteuer wird bundesweit einheitlich durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt, seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die 16 Bundesländer den konkreten Steuersatz jedoch eigenständig festlegen. Dadurch haben sich seither deutlich unterschiedliche Sätze entwickelt: Bayern und Sachsen liegen mit 3,5 % beziehungsweise 5,5 % im unteren bis mittleren Bereich, während Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg mit 6,5 % die höchsten Sätze erheben. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen (seit 01.01.2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt) liegen bei 5,0 %, Hamburg und Bremen (seit 01.07.2025 von 5,0 % auf 5,5 % erhöht) bei 5,5 %, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bei 6,0 % und Sachsen-Anhalt bei 5,0 %.
Diese Sätze basieren auf den zuletzt bekannten Festlegungen der jeweiligen Landesfinanzministerien und können sich durch Länderentscheidungen ändern, da jedes Bundesland seinen Satz jederzeit per Landesgesetz anpassen kann. Käufer sollten den für ihr Bundesland aktuell gültigen Satz daher stets unmittelbar vor Vertragsabschluss beim zuständigen Finanzamt oder dem Landesfinanzministerium verbindlich bestätigen lassen, insbesondere wenn zwischen Reservierung und Beurkundung mehrere Monate liegen. Die Steuer wird stets auf den vollständigen beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist unabhängig vom Verkaufsweg – ob über Makler, privat oder im Bieterverfahren – in gleicher Höhe fällig.
Einzelne Länder mit besonders hohem oder niedrigem Satz werden vertiefend in eigenen Einträgen behandelt, etwa Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen.
Kennzahlen
| Rechtsgrundlage | Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mit länderspezifischer Satzhoheit seit der Föderalismusreform 2006 |
|---|---|
| Spannbreite (Wissensstand, vor Vertrag bei Landesfinanzministerien zu bestätigen) | 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg); Thüringen seit 2024 5,0 % |
| Zuständige Stelle | jeweiliges Landesfinanzministerium/Finanzamt |
| Schuldner | Käufer |
Für wen geeignet
Relevant für jeden Immobilienkäufer in Deutschland als Orientierung zum bundesweiten Vergleich der Steuerbelastung. Besonders hilfreich für Käufer, die zwischen Standorten in verschiedenen Bundesländern abwägen oder ihre Erwerbsnebenkosten überschlägig kalkulieren möchten, bevor sie eine verbindliche Anfrage beim zuständigen Finanzamt stellen.
Worauf Sie achten sollten
- Sätze sind länderspezifisch und können sich durch Landesgesetz jederzeit ändern.
- Aktuellen Satz für das relevante Bundesland stets beim zuständigen Finanzamt verbindlich bestätigen lassen.
- Steuer wird auf den vollständigen Kaufpreis erhoben, unabhängig vom Verkaufsweg.
- Grunderwerbsteuer getrennt von Notar- und Grundbuchkosten in der Gesamtkalkulation ausweisen.
Häufige Fragen
Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Bayern erhebt mit 3,5 % traditionell den niedrigsten Satz aller 16 Bundesländer, da es von Erhöhungen, wie sie viele andere Länder seit 2006 vorgenommen haben, abgesehen hat.
Welche Bundesländer haben die höchste Grunderwerbsteuer?
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg erheben mit 6,5 % den höchsten bundesweiten Satz; Thüringen hat seinen Satz zum 01.01.2024 auf 5,0 % gesenkt. Die genaue Zusammensetzung kann sich durch künftige Länderentscheidungen ändern.
Warum unterscheiden sich die Sätze zwischen den Ländern?
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen, während die übrigen Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes bundeseinheitlich bleiben. Das führt zu einer historisch gewachsenen Bandbreite zwischen den Ländern.
Offizielle Quelle
Landesfinanzministerien der 16 Bundesländer; Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) · Stand: 09/2026
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- Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg — Richtwert 5,0 % (Quelle: Landesfinanzministerium BW, Stand September 2026)
- Grunderwerbsteuer Bayern — Richtwert 3,5 % (Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand September 2026)
- Grunderwerbsteuer Berlin — Richtwert 6,0 % (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Stand September 2026)
- Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen — Richtwert 6,5 % (Quelle: Finanzministerium NRW, Stand September 2026)
- Spekulationssteuer (Rechtsgrundlage: § 23 EStG)
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