Glossar

Kaufvertragsentwurf

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Kaufvertragsentwurf.

Definition

Der Kaufvertragsentwurf wird vom Notar auf Basis der von Käufer und Verkäufer übermittelten Angaben erstellt und beiden Parteien vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung zugesandt. Beide Seiten sollten den Entwurf sorgfältig lesen und Rückfragen vorab klären, da der Notar im Termin selbst zur Neutralität verpflichtet ist.

Kurz eingeordnet

Der Kaufvertragsentwurf ist die vom Notar vorbereitete, noch nicht unterzeichnete Fassung des Immobilienkaufvertrags, die Käufer und Verkäufer vor dem eigentlichen Beurkundungstermin zur Prüfung erhalten. Rechtlich ist die Vorlage eines Entwurfs zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich und Ausdruck der notariellen Belehrungspflicht, die sicherstellen soll, dass beide Parteien den Vertragsinhalt vor der Beurkundung verstehen. Der Entwurf enthält bereits alle wesentlichen Regelungen zu Kaufpreis, Kaufpreisfälligkeit", Gewährleistung und Nutzen-Lasten-Wechsel", ist aber bis zur notariellen Beurkundung noch änderbar.

Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf üblicherweise einige Tage vor dem Notartermin, um ausreichend Zeit für die Prüfung, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, zu haben. Werden im Entwurf Fehler oder unklare Formulierungen entdeckt, sollten diese vor dem Termin mit dem Notar geklärt werden, da der Vertrag mit der Unterschrift beider Parteien vor dem Notar sofort rechtlich bindend wird. Änderungswünsche nach dem eigentlichen Beurkundungstermin erfordern in der Regel einen weiteren, kostenpflichtigen Notartermin.

So begegnet es dir

In der Praxis wird empfohlen, den Kaufvertragsentwurf Zeile für Zeile zu prüfen, insbesondere die Angaben zu Kaufpreis, Zahlungsfristen, mitverkauftem Inventar und eventuell bestehenden Belastungen im Grundbuch. Bei Unsicherheiten können Käufer und Verkäufer vorab Rückfragen an den Notar richten oder eine unabhängige Rechtsberatung hinzuziehen. Der Termin selbst sollte nicht als reine Formalität behandelt werden, da mit der Unterschrift die volle Bindungswirkung eintritt.

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Kennzahlen

Erstellt vonNotar, meist auf Basis der Vorgaben beider Parteien
Zeitpunkt der Vorlageüblicherweise einige Tage vor dem Beurkundungstermin
Rechtsstatusunverbindlich bis zur notariellen Beurkundung
Änderungen nach Beurkundungnur durch weiteren Notartermin möglich

Verwandte Begriffe

Fragen und Antworten

Ist der Kaufvertragsentwurf schon rechtlich bindend?

Nein, der Entwurf entfaltet keine Bindungswirkung und kann bis zur notariellen Beurkundung noch angepasst werden. Bindend wird der Vertrag erst mit der Unterschrift beider Parteien vor dem Notar.

Wie viel Zeit habe ich für die Prüfung des Entwurfs?

Eine gesetzliche Mindestfrist gibt es nicht, in der Praxis üblich sind jedoch einige Tage vor dem Beurkundungstermin. Bei komplexeren Verträgen kann eine längere Prüfzeit sinnvoll und beim Notar erfragbar sein.

Was passiert, wenn ich nach der Beurkundung noch etwas ändern möchte?

Änderungen nach der Beurkundung erfordern in der Regel einen weiteren Notartermin und verursachen zusätzliche Kosten. Deshalb sollte der Entwurf vor der Unterschrift besonders sorgfältig geprüft werden.

Quelle: Bundesnotarkammer · Stand: Oktober 2026