Glossar

Besichtigung

Kurze Definition, Einordnung, verwandte Begriffe: Diese Seite ist der Einstieg zu Besichtigung.

Definition

Die Besichtigung ermöglicht Kaufinteressenten, Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie vor Ort zu prüfen. Nach § 80 Abs. 2 GEG muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder zugänglich gemacht werden; Verkäufer sollten zudem bekannte Mängel offenlegen, um spätere Arglistvorwürfe zu vermeiden.

Einordnung

Die Besichtigung ist der Termin, bei dem Kaufinteressenten die Immobilie vor Ort in Augenschein nehmen, um sich ein Bild von Zustand, Lage und Ausstattung zu machen, das über das Exposé hinausgeht. Rechtlich handelt es sich um einen informellen Vorgang ohne eigene Formvorschriften, der jedoch für die spätere Beurteilung von Sach- und Rechtsmängeln relevant werden kann: Zeigt sich ein Mangel bereits bei der Besichtigung offen, kann sich der Verkäufer später leichter auf Kenntnis des Käufers berufen und die Gewährleistung" entsprechend einschränken.

Bei vermieteten Objekten ist die Besichtigung zusätzlich mit dem Mietrecht abzustimmen, da der Mieter grundsätzlich nur zu angemessen angekündigten Zeiten Zutritt gewähren muss und ein Besichtigungsrecht nicht einseitig erzwungen werden kann. In der Verkaufspraxis werden Einzeltermine oder Sammelbesichtigungen unterschieden; Sammeltermine sparen Zeit, können aber bei ernsthaften Interessenten den Eindruck von Zeitdruck erwecken. Eine gute Vorbereitung, etwa durch aufgeräumte Räume und griffbereite Unterlagen, erleichtert eine fundierte Kaufentscheidung.

In der Praxis

In der Praxis werden bei Besichtigungen häufig schon erste Fragen zu Nebenkosten, Sanierungsstand oder geplanten Modernisierungen gestellt, auf die Verkäufer vorbereitet sein sollten. Wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis oder Teilungserklärung sollten griffbereit sein, um Rückfragen direkt beantworten zu können. Bei vermieteten Wohnungen ist der Mieter rechtzeitig und mit angemessener Frist über den Termin zu informieren.

Alle Ratgeber dazu im Themenfeld Verkaufsweg.

Die wichtigsten Fakten

Rechtsnaturformloser Vorgang, keine gesetzliche Formvorschrift
Relevanz für Gewährleistungoffen erkennbare Mängel können Käuferansprüche einschränken
Bei vermieteten ObjektenAnkündigung mit angemessener Frist gegenüber Mieter erforderlich
Typische FormEinzeltermin oder Sammelbesichtigung

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Muss ich als Verkäufer Mängel bei der Besichtigung von mir aus nennen?

Bei bekannten, versteckten Mängeln besteht grundsätzlich eine Offenbarungspflicht, deren Verletzung als arglistige Täuschung gewertet werden kann. Offensichtliche, für jeden erkennbare Mängel müssen dagegen in der Regel nicht gesondert erwähnt werden.

Kann ich als Vermieter eine Besichtigung durch Kaufinteressenten verweigern?

Ein pauschales Verweigerungsrecht besteht nicht, allerdings muss der Termin angemessen angekündigt und zumutbar sein. Der Mieter muss der Besichtigung im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten grundsätzlich zustimmen.

Wie viele Besichtigungstermine sind vor einem Verkauf üblich?

Das hängt stark von Marktlage und Objekt ab und lässt sich pauschal nicht beziffern. Bei hoher Nachfrage kann bereits eine begrenzte Zahl an Terminen zu einem Vertragsabschluss führen.

Quelle: Verbraucherzentrale · Stand: Oktober 2026