Glossar

Mieterselbstauskunft

Wer Mieterselbstauskunft einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.

Definition

Die Mieterselbstauskunft ist beim Verkauf einer vermieteten Immobilie relevant, wenn der Käufer sich vor Abschluss ein Bild vom bestehenden Mietverhältnis machen möchte, etwa zu Zahlungsverhalten und Mietdauer. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung des laufenden Mietvertrags, den der Käufer nach § 566 BGB automatisch übernimmt.

Was dahinter steckt

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem ein Mietinteressent vor Abschluss eines neuen Mietvertrags Angaben zu seiner wirtschaftlichen und persönlichen Situation macht, etwa zu Einkommen, Beruf oder bisherigen Mietverhältnissen. Im Kontext des Immobilienverkaufs wird sie relevant, wenn ein Verkäufer die Immobilie vor dem Verkauf noch neu vermieten möchte oder wenn ein Käufer als künftiger Vermieter beim Verkauf einer vermieteten Immobilie" die Bonität eines bereits bestehenden oder neuen Mieters einschätzen will. Sie ist strikt von der Finanzierungsbestätigung" eines Immobilienkäufers zu unterscheiden, da beide Dokumente unterschiedliche Vertragsverhältnisse betreffen.

Rechtlich gilt für die Selbstauskunft das Prinzip der Datensparsamkeit: Nur Angaben, die für die konkrete Vermietungsentscheidung erforderlich sind, dürfen abgefragt werden, bestimmte besonders sensible Fragen sind nach ständiger Rechtsprechung unzulässig. Bei einem laufenden Immobilienverkauf mit bestehendem Mietverhältnis ist eine neue Mieterselbstauskunft in der Regel nicht erforderlich, da der Käufer nach § 566 BGB automatisch in den bestehenden Mietvertrag eintritt und keine neue Vermietungsentscheidung trifft.

In der Praxis

In der Praxis wird die Mieterselbstauskunft vor allem dann relevant, wenn eine Immobilie kurzfristig vor dem Verkauf neu vermietet werden soll, um sie für Kapitalanleger attraktiver zu machen. Verkäufer sollten dabei sorgfältig zwischen erlaubten und unzulässigen Fragen unterscheiden und die Auskunft sicher aufbewahren, da sie personenbezogene Daten enthält. Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen ist für den Verkaufsprozess selbst keine neue Selbstauskunft notwendig.

Alle Ratgeber dazu im Themenfeld Sonderfälle.

Die wichtigsten Fakten

ZweckBonitäts- und Eignungsprüfung vor Abschluss eines neuen Mietvertrags
Rechtlicher RahmenGrundsatz der Datensparsamkeit, bestimmte Fragen unzulässig
Relevanz beim Verkaufnur bei Neuvermietung vor dem Verkauf, nicht bei bestehendem Mietverhältnis
Abgrenzungnicht zu verwechseln mit Finanzierungsbestätigung des Immobilienkäufers

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Brauche ich beim Verkauf einer vermieteten Wohnung eine neue Mieterselbstauskunft?

Nein, da der Käufer nach § 566 BGB automatisch in das bestehende Mietverhältnis eintritt, ist keine neue Vermietungsentscheidung und damit keine neue Selbstauskunft erforderlich. Relevant wird sie nur bei einer geplanten Neuvermietung.

Welche Fragen dürfen in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden?

Erlaubt sind nur Fragen, die für die konkrete Vermietungsentscheidung erforderlich sind, etwa zu Einkommen oder Beruf. Bestimmte besonders sensible Fragen sind nach der Rechtsprechung unzulässig und müssen vom Interessenten nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wer nutzt die Mieterselbstauskunft beim Immobilienverkauf?

Sie wird relevant, wenn ein Verkäufer die Immobilie vor dem Verkauf neu vermieten möchte, um sie für Kapitalanleger attraktiver zu machen. Bei bereits laufenden Mietverhältnissen spielt sie für den Verkaufsprozess selbst keine Rolle.

Quelle: Verbraucherzentrale · Stand: Oktober 2026