Glossar

Treuhandkonto (Notaranderkonto)

Was Treuhandkonto (Notaranderkonto) bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen — die Einordnung dahinter ist entscheidend. Hier steht beides, kurz und nachvollziehbar.

Definition

Ein Treuhand- beziehungsweise Notaranderkonto wird vom Notar geführt, um den Kaufpreis oder Teile davon treuhänderisch zu verwalten, etwa bis Lastenfreistellung oder andere Bedingungen erfüllt sind. Es ist in Deutschland die Ausnahme, da der Kaufpreis meist direkt nach Fälligkeitsmitteilung an den Verkäufer gezahlt wird.

Was dahinter steckt

Das Treuhandkonto, im notariellen Kontext auch Notaranderkonto genannt, ist ein spezielles Konto, über das der Notar Zahlungen im Rahmen einer Immobilientransaktion treuhänderisch abwickelt, wenn eine direkte Zahlung zwischen Käufer und Verkäufer nicht ausreichend abgesichert wäre. Rechtsgrundlage ist § 57 der Bundesnotarordnung in Verbindung mit den Vorgaben der Beurkundungsordnung, wonach Notare Verwahrungsgeschäfte nur durchführen dürfen, wenn hierfür ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten besteht. Das Anderkonto ist damit kein Standardinstrument jedes Kaufvertrags, sondern eine begründungspflichtige Ausnahme, da der Gesetzgeber die direkte Zahlung Zug um Zug grundsätzlich bevorzugt.

Typische Anwendungsfälle sind komplexe Konstellationen mit mehreren Gläubigern, bei denen die gleichzeitige Lastenfreistellung" bestehender Grundschulden organisatorisch nicht anders sichergestellt werden kann, oder besonders zeitkritische Transaktionen. Da die Nutzung eines Anderkontos zusätzliche Kosten verursacht und den Ablauf verzögern kann, prüfen Notare in der Praxis zunächst, ob die Fälligkeitsvoraussetzungen im Kaufvertrag nicht auch ohne Anderkonto sicher abgebildet werden können.

In der Praxis

In der Praxis wird das Notaranderkonto meist dann eingesetzt, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig befriedigt werden müssen oder eine zeitliche Lücke zwischen Zahlungseingang und Eigentumsübergang abgesichert werden soll. Käufer und Verkäufer sollten sich vom Notar erläutern lassen, warum im konkreten Fall ein Anderkonto notwendig ist und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind. Alternativ wird in vielen Standardfällen eine direkte Zahlung nach Erfüllung der im Kaufvertrag festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen bevorzugt.

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Kennzahlen

Rechtsgrundlage§ 57 BeurkG i. V. m. Bundesnotarordnung
Voraussetzungberechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten
Charakterbegründungspflichtige Ausnahme, kein Standardinstrument
Typischer Anwendungsfallmehrere Gläubiger, zeitkritische oder komplexe Transaktionen

Verwandte Begriffe

Was oft gefragt wird

Wird bei jedem Immobilienkauf ein Notaranderkonto genutzt?

Nein, es handelt sich um eine begründungspflichtige Ausnahme, die nur bei besonderem Sicherungsbedarf zulässig ist. In vielen Standardfällen erfolgt die Zahlung direkt nach Erfüllung der vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen.

Wer trägt die Kosten eines Notaranderkontos?

Die Kosten werden im Kaufvertrag geregelt und variieren je nach Notar und Einzelfall. Da ein Anderkonto zusätzlichen Aufwand verursacht, entstehen in der Regel zusätzliche Gebühren gegenüber der Standardabwicklung.

Ist das Geld auf einem Notaranderkonto sicher?

Das Konto wird treuhänderisch vom Notar verwaltet und unterliegt berufsrechtlichen Kontrollpflichten, was ein hohes Sicherheitsniveau bietet. Details zur Absicherung im Einzelfall sollten direkt beim beurkundenden Notar erfragt werden.

Quelle: Bundesnotarkammer · Stand: Oktober 2026